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Hinweisgeber-System

Die 4motions GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der eprimo GmbH und damit Teil der E.ON-Gruppe. E.ON hat eine Hotline sowie eine extern betriebene Website eingerichtet, um die anonyme Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße zu erleichtern.

Diese Meldekanäle stehen nicht nur den Mitarbeitern von E.ON, sondern auch den Geschäftspartnern von 4motions, unseren Mitarbeitern und sonstigen Dritten offen, die vertrauliche Informationen übermitteln möchten.

Über die Hotline oder die Website können Sie mögliche Fälle von Fehlverhalten melden, einschließlich Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Menschenrechtsverletzungen sowie Verstößen gegen Kartell- und Kapitalmarktrecht, Insiderregeln und Datenschutzgesetze oder sonstige Verstöße gegen den Verhaltenskodex.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Hinweisgeberkanäle nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrelevante Belange aus dem Kundengeschäft vorgesehen sind.
Weitere Informationen und Zugang zur Whistleblowing-Webseite der E.ON-Gruppe finden Sie unter folgendem Link:
Whistleblowing-Website der E.ON-Gruppe

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte die E.ON-Verfahrensordnung LKSG. Dieses Dokument enthält die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Sie finden die E.ON-Verfahrensordnung hier: https://www.eon.com/de/ueber- uns/entsprechenserklaerung/hinweisgebersystem.html

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